Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, Personengruppen, Institutionen und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Werra-Meißner-Kreis.
Der Innovationspreis Werra-Meißner wird vergeben für die Entwicklung eines/einer innovativen Produktes, Verfahrens, Dienstleistung oder Unternehmensstrategie sowie für eine außergewöhnliche Leistung eines jungen Unternehmes. Die Innovation sollte maßgeblich im Werra-Meißner-Kreis entwickelt worden sein.
Die Eingruppierung in eine der drei Kategorien gibt der Bewerber vor.
Die Kategorie …
- Produkte & Verfahren
umfasst jegliche Art von Halbfertig- und Fertigprodukten sowie technische Verfahren und Handwerksprozesse, die zu einem Produkt oder einer Leistung führen.
- Dienste & Strategien
beinhaltet alle Formen von Dienstleistungen und Unternehmensstrategien.
- Junge Unternehmen
bezieht sich auf junge Unternehmen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich gegründet wurden bzw. im Rahmen einer Übernahme eine nachweislich positive Veränderung erfahren haben.
Die Innovation muss in den letzten drei bzw. fünf Jahren in der Kategorie "Junge Unternehmen" entstanden sein und bereits in den Markt eingeführt bzw. eine außergewöhnliche Leistung erbracht sein.